Die Regierungschef*innen des Bundes und der Länder haben erneute Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen, darunter zum Beispiel eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Beschränkungen für den Zugang zu Sportveranstaltungen und zur Sportausübung sind nun an bestimmte Schwellenwerte bzw. an die sogenannte Hospitalisierungsrate gebunden. Wird in einem Bundesland der Schwellenwert 3 erreicht, gilt im Sport- und Freizeitbereich die 2G-Regelung. Sollten die Bundesländer diese Regelung in ihren Verordnungen ohne Ausnahmen umsetzen, hieße das auch für den Hundesport sowie die Hundeausbildung: Ab diesem Wert hätten nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Hundeplätzen und zu Turnieren, wie z.B. unserem Nikolaus-Rallyobedience Turnier. Ausnahmen sind dann nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt, vorgesehen.

Ob die Bundesländer in ihren Verordnungen Ausnahmeregelungen für Ungeimpfte an der frischen Luft machen werden, steht derzeit noch nicht fest. Sollte es keine Ausnahmen geben, so werden wir nichtgeimpfte oder nichtgenesene Hundehalter vom Training und Turnieren ausschließen müssen. Fest steht: Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto weniger Konflikte wird es auf den Hundesportanlagen geben.

Der Verein Flotte Pfoten kann sich daher nur wiederholen und appelliert an seine Mitglieder und Trainingsteilnehmer: „Seien Sie solidarisch, lassen Sie sich impfen! Auch im Sinne Ihrer Hunde!“ Der 1. Vorsitzende bringt es zudem auf den Punkt: „Wer jetzt noch nicht geimpft ist, obwohl er sich impfen lassen könnte, handelt weder im Sinne unserer Gesellschaft, unseres Sports, noch im Sinne unserer Hunde, für die wir Menschen die Verantwortung tragen.“ Die Verantwortlichen und Trainer in den Vereinen müssen die 2G-Regelung auf ihrer Anlage umsetzen und die Impf- und Genesenennachweise kontrollieren. Bitte unterstützen Sie sie bei dieser zusätzlichen Aufgabe, indem sie Verständnis für die Kontrollen haben und kooperieren!“

Die sogenannte Hospitalisierungsrate, also die Zahl der Menschen, die aufgrund einer Covid-19-Erkrankung in den vergangenen sieben Tagen im Krankenhaus behandelt werden mussten, liegt derzeit in fast allen Bundesländern bei über 3 pro 100.000 Einwohner. Dem Beschluss folgend, gilt nun also in all diesen Bundesländern die 2G-Regel (Zugang nur für Geimpfte oder Genesene) im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich sowie in der Gastronomie und bei Veranstaltungen. Weiterhin werden die einzelnen Bundesländer eigene Corona-Verordnungen erlassen, die sich inhaltlich voneinander unterscheiden und Ausnahmeregelungen vorsehen können. Wir werden die Verordnung in den kommenden Tagen wie gewohnt sichten und für den Hundesport bei den Flotten Pfoten aufbereiten und umsetzen.